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   OLG Karlsruhe, 13.07.1983 - 6 U 211/81   

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OLG Karlsruhe, 13.07.1983 - 6 U 211/81 (https://dejure.org/1983,4468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.07.1983 - 6 U 211/81 (https://dejure.org/1983,4468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juli 1983 - 6 U 211/81 (https://dejure.org/1983,4468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 42
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Aus dem Verhalten des Arbeitnehmers muss sich nach außen erkennbar unzweideutig ergeben, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und aus dem Verhalten des Arbeitgebers muss nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig hervorgehen, dass er die Übertragung annehmen will (OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung, juris; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 42 - Digitales Gaswarngerät; Bartenbach/Volz, ArbEG, 5. Aufl., § 22 Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Aufgrund der an die Klägerin abgetretenen Rechte an diesen Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen kann die Klägerin die Bewilligung der Umschreibung bzw. der Eintragung der Mitinhaberschaft verlangen, wobei sich dies, wie das Landgericht im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt hat, aus §§ 413, 412, 403 BGB und nicht aus § 8 PatG bzw. § 13 Abs. 3 GebrMG in Verbindung mit § 8 PatG ergibt (vgl. BGH, GRUR 1971, 210, 212 - Wildverbissverhinderung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; vgl. auch Benkard/Bruchhausen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl. , § 8 PatG Rdn. 2; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 3. Aufl. , § 13 Rdn. 75).

    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449, 452 -Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, …

    Dass in der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung noch keine Inanspruchnahmeerklärung gesehen werden kann, ist auch ganz allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe , GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - Reißverschluss; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 37, Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 6 Rdn. 10; Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindergesetz, 2. Auflage, § 6 Rdn. 40; Fricke/Meier-Beck a.a.O. und auch Hellebrand a.a.O S. 196 unten links sowie Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, Entscheidung vom 8.2.1991, Az: Arb.Erf. 36/90, veröffentlicht in GRUR 1991, 753).

    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff; Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99

    Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem

    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449, 452 -Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, …

    Dass in der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung noch keine Inanspruchnahmeerklärung gesehen werden kann, ist auch ganz allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff - ReißverSchluss; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdn. 37, Busse/ Keukenschrijver, a.a.O., § 6 Rdn. 10; Volmer/Gaul, Arbeitnehmererfindergesetz, 2. Auflage, § 6 Rdn. 40; Fricke/Meier-Beck a.a.O. und auch Hellebrand a.a.O S. 196 unten links sowie Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, Entscheidung vom 8.2.1991, Az: Arb.Erf. 36/90, veröffentlicht in GRUR 1991, 753).

    Eine Vereinbarung im Sinne von § 22 Satz 2 ArbNErfG muss allerdings nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zwingend ausdrücklich getroffen sein, sondern sie kann auch schlüssiges Handeln erfolgen, wobei eine dahingehende Abrede aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden kann, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig ergibt, dass er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen will, und wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers nach außen erkennbar, ebenso unzweideutig ergibt, dass er die Übertragung annehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, Mitt. 2000, 363 ff; Bartenbach/Volz, a.a.O. § 6 Rdn. 57, 59; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdn. 44; vgl. BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungserlaubnisse).

  • LG Düsseldorf, 22.03.2001 - 4 O 211/00

    Erteilung des europäischen Patents für das Verfahren und die Vorrichtung zum

    Die Bestimmung des § 8 PatG findet keine Anwendung, wenn dem Berechtigten die Anmeldung oder das Schutzrecht bereits zusteht, etwa weil die Schutzrechtsanmeldung ohne besonderen Übertragungsakt auf ihn übergegangen sind (vgl. hierzu BGH, GRUR 1971, 210, 212 - Wildbißverhinderung; Benkard, Bruchhausen, a.a.O, § 8 PatG, Rdnr. 2), wie dies insbesondere kraft Gesetzes beim Freiwerden einer vom Arbeitgeber im Inland zum Schutzrecht angemeldeten Diensterfindung nach § 13 Abs. 4 Satz 2 ArbNErfG der Fall ist (vgl. hierzu Bartenbach /Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 3. Auflage, § 13, Rdnr. 75; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43- digitales Glaswarngerät).

    Zwar ist nach der Meldung der Erfindung ein - auch stillschweigend möglicher - Verzicht auf die Schriftform der Inanspruchnahme zulässig (vgl. Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdnr. 31; BGH, GRUR 1964, 449, 452 - Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; Kammer, Urteil vom 17. September 1991, 4 0 13/91, zit. bei Bartenbach/Volz, a.a.O., Fn. 31).

    Kommt der Arbeitgeber - wie hier die Beklagte - dieser gesetzlichen Pflicht nach, so kann hieraus nicht auf seinen Willen geschlossen werden, die gemeldete Diensterfindung in Anspruch zu nehmen (Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdnr. 37; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdnr. 40; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 -Digitales Gaswarngerät; Kammer, Urteil vom 17. September 1991, 4 0 13/91, zitiert bei Bartenbach/Volz, a.a.O., Fn. 123) .

    Gemäß § 22 Satz 2 ArbNErfG kann die Diensterfindung nach der Meldung zwar grundsätzlich übertragen werden, und zwar auch schlüssig und noch nach Ablauf der Inanspruchnahmefrist (vgl. Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdnr. 57, 59; Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdnr. 44; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 44 - Digitales Gaswarngerät; Kammer, Urteil vom 17. September 1991, 4 0 13/91).

    Mit dem Freiwerden der Diensterfindung sind die Rechte aus der inländischen (deutschen) Schutzrechtsanmeldung der Beklagten kraft Gesetzes auf ihn übergegangen, ohne daß es eines hierauf gerichteten Übertragungsaktes bedurfte (OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42 - Digitales Gaswarngerät; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 13 Rdnr. 75; Bernhardt/Krasser, Lehrbuch des Deutschen Patentrechts, 4. Aufl., § 21 IV a 1, Seite 260; Reimer/Schade/Schippel, a.a.O., § 13 Rdnr. 20; Volmer /Gaul, a.a.O., § 8 Rdnr. 52) .

  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 6 U 161/16

    Rohrleitungsprüfung - Übertragung ausländischer Arbeitnehmererfindungs- und

    An der vormals vom Senat vertretenen Auffassung (Senatsurteil vom 13. Juli 1983 - 6 U 211/81, GRUR 1984, 42) wird nicht festgehalten.
  • LG Düsseldorf, 17.09.1991 - 4 O 13/91

    Reißverschluß

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  • LG Düsseldorf, 22.05.2007 - 4b O 156/05

    Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz bei Vorenthaltung von auf eine

    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB die Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449 [452] - Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42 [43] - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf aaO. - Reißverschluss; OLG Düsseldorf aaO. [422f.] - Hub-Kipp-Vorrichtung; BartenbachA/olz, Arbeitnehmererfindergesetz, § 6 Rdn. 31).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05

    Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur

    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB die Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449 [452] - Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42 [43] - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf aaO. - Reißverschluss; OLG Düsseldorf aaO. [422f.] - Hub-Kipp-Vorrichtung; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, § 6 Rdn. 31).
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